AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hof Sand GbR

Vertragsabschluss

Der Mietvertrag über die Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn die Buchungsbestätigung dem Mieter zugegangen ist und die Zahlung oder Anzahlung des Mietpreises eingegangen ist. Die Zahlung muss innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung getätigt werden, ansonsten verfällt der Buchungsanspruch. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Zeit ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der in der Rechnung angegebenen Personenzahl belegt werden.

Mietpreis und Nebenkosten

Im vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser, und Müll) sowie 7% Mwst. enthalten. Die Wohnungen sind Nicht-Raucherwohnungen. Das Mitbringen von Tieren ist in den Ferienwohnungen nur nach vorheriger Absprache erlaubt.

Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

> Rücktritt bis zum 30.Tag vor Beginn der Mietzeit: 10% des Mietpreises
> Rücktritt 29 bis zum 5.Tag vor Beginn der Mietzeit: 50% des Mietpreises
> danach und bei Nichterscheinen: 90% des Mietpreises

Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, usw.) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchem Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden dann von Ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit.

Das Ferienhaus liegt im Überflutungsgebiet der Elbe, das bedeutet, dass die Warft, auf der sich das Gebäude befindet, mehrmals in den Wintermonaten für einige Stunden nicht erreichbar ist, weil die Zuwegung vom Wasser der Elbe überflutet ist.

Haftung des Mieters für Schäden

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel (50€). In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die nicht rechtzeitige Anzeige verursachter Folgeschäden, ist der Mieter ersatzpflichtig.
Die Abwasserentsorgung auf dem Grundstück erfolgt über eine eigene Kläranlage. In Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Essensreste, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

Garten/Außenbereich  

Die Ferienwohnungen befinden sich auf einem 22.000qm großen Grundstück mit Teich. Die Nutzung des Gartens, bzw. der Terrasse, des Grills erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Auf dem Grundstück befinden sich ein nicht umzäunter Teich, Wassergräben und ein Trampolin, Kinder müssen daher von Ihren Eltern beaufsichtigt werden.

Nutzung des Internets über den WLAN-Cube

Da das Ferienhaus im Außenbereich hinter dem Deich liegt, gibt es keine Telefonleitung zum Grundstück.

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über Satelliten-WLAN. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck

Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der
Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinenErfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.). Bei einer Absage durch den Vermieter, z.B. aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie beispielsweise bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber), die eine Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz – es wird keine Haftung für Anreise- und Hotelkosten übernommen.

Seitens des Vermieters ist keine Versicherung abgeschlossen worden, die während der Mietdauer dem Mieter und dessen persönlicher Habe Versicherungsschutz gewährt. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen des Mieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für vorübergehende Störungen in der technischen Ver- und Entsorgung (Wasser, Strom, Internet) wie auch für vorübergehende Störungen der Heizung oder Warmwasserversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der private Wohnsitz des Vermieters.